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   BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B   

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BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B (https://dejure.org/2017,29814)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B (https://dejure.org/2017,29814)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - B 13 R 105/17 B (https://dejure.org/2017,29814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachaufklärungsrüge; Aufrechterhaltener Beweisantrag; Anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachaufklärungsrüge; Aufrechterhaltener Beweisantrag; Anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 07.06.2016 - B 13 R 40/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Der Angriff auf die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kraft gesetzlicher Anordnung (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Teils 2 iVm § 128 Abs. 1 S 1 SGG) von vornherein ausgeschlossen (vgl Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 534; s auch Senatsbeschluss vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 17.7.2015 - B 11 AL 32/15 B - Juris RdNr 10).

    Auch diese gesetzliche Beschränkung des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht zugleich als Gehörsrüge verfolgt wird (vgl BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 5 R 308/16 B - Juris RdNr 36; BSG Senatsbeschluss vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - Juris RdNr 6).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beschwerdevorbringens zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, obwohl das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und vom 30.6.1994 - 1 BvR 2112/93 - NJW 1994, 2683 mwN).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beschwerdevorbringens zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, obwohl das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und vom 30.6.1994 - 1 BvR 2112/93 - NJW 1994, 2683 mwN).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Im Übrigen gilt, dass ein Gericht nach Art. 103 Abs. 1 GG bzw § 62 SGG nicht verpflichtet ist, auf jeden Gesichtspunkt einzugehen, der im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfGE 96, 205, 217 [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beschwerdevorbringens zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, obwohl das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und vom 30.6.1994 - 1 BvR 2112/93 - NJW 1994, 2683 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Zudem kann ein - wie hier - in der Berufungsinstanz durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beschwerdevorbringens zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, obwohl das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und vom 30.6.1994 - 1 BvR 2112/93 - NJW 1994, 2683 mwN).
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 13 R 105/17 B
    Denn nur dann verwirklicht ein Beweisantrag die nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Teils SGG bestehende Warnfunktion, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

  • BSG, 07.02.2017 - B 5 R 308/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im

  • BSG, 17.07.2015 - B 11 AL 32/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verkennung der Beweislast -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2325/14
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